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Verbands-Bio: mehr als der EU-Bio-Standard

Hier bei uns, in Ihrem [ECHT BIO.] Laden, finden Sie ein vielfältiges Bio-Sortiment. Die gemeinsame Grundlage bildet die EU-Öko-Verordnung: Bei verarbeiteten Lebensmitteln dürfen Bio-Bezeichnungen in der Verkehrsbezeichnung verwendet werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer Erzeugung stammen und die weiteren gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Darüber hinaus gibt es Bio-Anbauverbände wie Bioland, Naturland, Demeter oder Biokreis, deren eigene Richtlinien in verschiedenen Bereichen über die gesetzlichen EU-Bio-Anforderungen hinausgehen.

Unterschiede gibt es zum Beispiel bei der Betriebsführung, der Tierhaltung, der Fütterung, der Düngung oder der Verarbeitung von Lebensmitteln. Viele Verbände verlangen eine vollständige Umstellung des landwirtschaftlichen Betriebs auf die jeweilige Wirtschaftsweise und setzen zusätzliche Anforderungen an die Herkunft des Futters, die Haltung der Tiere oder die zulässigen Verarbeitungsverfahren.

Auch für verarbeitete Lebensmittel wie Brot, Saft oder Müsli gelten je nach Verband zusätzliche Vorgaben, etwa bei der Auswahl von Zutaten, Zusatzstoffen oder Verarbeitungshilfsstoffen.

Die Anforderungen unterscheiden sich von Verband zu Verband. Gemeinsam ist ihnen, dass sie zusätzlich zur EU-Öko-Verordnung eigene, kontrollierte Standards für Erzeugung und Verarbeitung festlegen.

Auch Regionalität spielt bei vielen unserer Partnerbetriebe eine wichtige Rolle. Einige Molkereien, Müsli- oder Getränkehersteller arbeiten seit vielen Jahren mit landwirtschaftlichen Betrieben aus ihrer jeweiligen Region zusammen.

In Ihrem [ECHT BIO.] Laden finden Sie deshalb sowohl Produkte nach EU-Bio-Standard als auch zahlreiche Lebensmittel mit Kennzeichnungen von Bio-Anbauverbänden. Welche zusätzlichen Anforderungen jeweils gelten, erkennen Sie am entsprechenden Verbandssiegel und den dazugehörigen Richtlinien.