
Kurz vor Weihnachten haben sich die drei Gremien der EU (Ministerrat, Parlament und Kommission) auf eine weitreichende Deregulierung von Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT) – wie etwa die Genschere CRISPR/Cas – geeinigt. Danach sollen fast alle Vorgaben des EU-Gentechnikrechts für diese Art von Gentechnik-Pflanzen abgeschafft werden.
Gentechnik-Pflanzen, die den Kriterien der sogenannten „NGT Kategorie 1“ entsprechen, sollen ohne Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit oder Risikoprüfung auf den Markt kommen. Dazu gehören Gentechnik-Pflanzen, bei denen weniger als 20 Veränderungen pro Genom vorgenommen wurden.
In diesem geplanten Gesetzesvorhaben sind viele, alles andere als nette, „Ostereier“ versteckt!
Wenn Chatbots neue Sorten züchten …
In einem gemeinsamen Projekt konnten Save our Seeds, die Aurelia Stiftung und Testbiotech, nachweisen, dass sich mithilfe einer öffentlich zugänglichen Version des KI-Bots ChatGPT 4o ein gentechnisch veränderter, insektengiftiger Mais erzeugen lässt, der nach dem obigen Gesetz ohne Risikoprüfung freigesetzt werden dürfte. Doch dieser Mais wäre nicht nur für den Maisschädling Maiszünsler giftig, sondern auch für Bienen und andere Bestäuber.
Eier bald von transgenen Lagehennen?
Auch Eier von transgenen Legehennenrassen könnten dann ohne Kennzeichnung bei uns auf den Markt kommen. Israelische Forscher haben bereits vor einigen Jahren ein Patent angemeldet, indem Hühner mittels der Genschere CRISPR/Cas so verändert werden, dass keine männlichen Küken schlüpfen. Nur an männliche Nachkommen wird ein tödliches Gen weitergegeben, das das Embryo schon im Ei absterben lässt. Weibliche Nachkommen entwickeln sich normal. Nach der Zulassung wollen die israelischen Forscher dies mit einem US-amerikanischen Unternehmen vermarkten. Testbiotech und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft warnten bereits 2022 vor diesem Patent.
Damit das neue Gesetz gültig wird, muss die Einigung noch von einer Mehrheit in EU-Parlament und Rat bestätigt werden. Wenn das erfolgt ist, gelten die neuen Regelungen nach einer Implementierungsphase von zwei Jahren. Genug Zeit für den Europäischen Gerichtshof, die Klagen zu behandeln, die dort mit ziemlicher Sicherheit eingehen werden.