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Gentechnikfreie Landwirtschaft akut bedroht!

Die EU-Kommission will mit einer Neufassung des EU-weit gültigen Gentechnikrechts dafür sorgen, dass ein Großteil der Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugt werden — im EU-Jargon „neue genomische Techniken (NGT)“ genannt, von dem bisher geltenden EU-Gentechnikrecht ausgeschlossen wird.

Damit würden künftig gentechnisch veränderte Pflanzen ohne Sicherheitsprüfung, Kennzeichnung, Rückholbarkeit, Schutzmöglichkeiten vor Kontaminationen und Haftungsregelungen freigesetzt werden — in die Umwelt, auf den Acker und auf unsere Teller!

Wir hätten keine Wahlfreiheit mehr, was wir essen, und Landwirt:innen, Züchter:innen, Verarbeiter:innen könnten nicht frei entscheiden, wie sie wirtschaften. Die sogenannten neuen genomischen Techniken (NGT), wie z. B. die kurz „Genschere“ genannten CRISPR/Cas-Verfahren, gelten als präziser, doch sie bedeuten eine aktive Veränderung des Erbguts mit unklaren Risiken.

Die Kriterien für die Einstufung von neuen Gentechnikpflanzen widersprechen dem EU-rechtlich
verankerten Vorsorgeprinzip. Im Gegensatz zur konventionellen Pflanzenzucht sind sowohl die Verfahren als auch die Produkte der neuen gentechnischen Verfahren nach EU-Recht patentierbar (EU-Biotechnologie-Richtlinie 98/44). Espacenet, die Datenbank des Europäischen Patentamts, listet rund 700 Patentanmeldungen allein für „Crispr/Cas9 und Pflanzen“ auf.

Auf internationaler Ebene wurden über 20.000 Patentanmeldungen eingereicht, die sich auf
den Begriff „Crispr/Cas9 und Pflanzen“ beziehen

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Mehr Informationen zu Patenten und neuer Gentechnik finden Sie in diesen Hintergrundberichten der Interessensgemeinschaft Saatgut:

www.ig-saatgut.de/themen/neue-gentechnik/

www.ig-saatgut.de/themen/patente/

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EU-Rat, -Parlament und -Kommission wollten ursprünglich noch vor dem Europawahlkampf im Mai 2024 eine Einigung über die NGT-Regeln erreichen, scheiterten jedoch bislang am erheblichen Widerstand aus der Zivilgesellschaft in diversen EU-Mitgliedsstaaten. Im Sinne von Verbraucherschutz und fairem Wettbewerb bleibt dieser Widerstand weiter wichtig, um die vom EU-Parlament verabschiedete Verpflichtung zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit aller NGTs umzusetzen. Dazu werden Nachweisverfahren für alle NGT-Pflanzen und detaillierte Regelungen zur Koexistenz benötigt, die die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft vor Kontamination mit NGT-Pflanzen schützt. Nur so kann die Wahlfreiheit der Kunden sichergestellt werden.

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Übrigens: samenfestes, gentechnikfreies Saatgut für Ihren Hausgarten oder Balkon erhalten Sie auch in Ihrem [ECHT BIO.] Laden oder im Webshop der Bingenheimer Saatgut AG unter www.bingenheimersaatgut.de