
Neue Genomtechniken: Was bedeutet die neue EU-Regelung für gentechnikfreie Landwirtschaft?
Die Europäische Union hat 2026 neue Regeln für Pflanzen beschlossen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken – kurz NGT – erzeugt werden. Dazu gehören beispielsweise Verfahren der gezielten Mutagenese wie CRISPR/Cas sowie bestimmte Formen der Cisgenese.
Die neue Verordnung ist am 16. Juli 2026 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 17. Juli 2028. Bis dahin bleiben die betroffenen Pflanzen und daraus hergestellten Lebensmittel grundsätzlich dem bisherigen EU-Gentechnikrecht unterstellt.
Künftig unterscheidet die Verordnung zwischen zwei Kategorien:
NGT-Pflanzen der Kategorie 1 müssen zunächst ein behördliches Verifizierungsverfahren durchlaufen. Werden sie als mit konventionell gezüchteten Pflanzen vergleichbar eingestuft, gelten für sie anschließend nicht mehr die speziellen Anforderungen des EU-GVO-Rechts. Für Lebensmittel aus solchen Pflanzen ist dann keine allgemeine GVO-Kennzeichnung vorgesehen.
Saatgut und anderes Pflanzenvermehrungsmaterial der Kategorie 1 müssen jedoch als „NGT-1“ gekennzeichnet werden. Zusätzlich werden entsprechende Pflanzen in einer öffentlichen EU-Datenbank und in Sortenkatalogen erfasst.
NGT-Pflanzen der Kategorie 2 bleiben dagegen weitgehend dem bisherigen Gentechnikrecht unterstellt. Für sie gelten weiterhin Anforderungen an Risikobewertung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.
Für den ökologischen Landbau gilt eine klare Regel: NGT-Pflanzen der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht in der Bio-Produktion verwendet werden.
Für Bio-Landwirt:innen und gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe wird deshalb künftig besonders wichtig sein, anhand der Kennzeichnung von Saatgut, öffentlicher Register und Sortenkataloge nachvollziehen zu können, ob eine Sorte mit neuen genomischen Techniken erzeugt wurde.
Die neue Regelung ist politisch und gesellschaftlich umstritten. Kritiker:innen befürchten unter anderem Schwierigkeiten bei der Trennung gentechnikfreier Lieferketten und sehen Fragen zu Patenten, Koexistenz und Wahlfreiheit. Befürworter:innen verweisen dagegen auf die Einschätzung der europäischen Behörden, dass Pflanzen der Kategorie 1 genetische Veränderungen aufweisen, die auch natürlich entstehen oder mit konventioneller Züchtung erreicht werden könnten.
Auch das Thema Patente bleibt relevant. Patente können sich auf technische biotechnologische Erfindungen und bestimmte damit erzeugte Pflanzenmerkmale beziehen. Die neue EU-Verordnung enthält deshalb zusätzliche Transparenzpflichten zu Patenten und sieht weitere Maßnahmen vor, um Auswirkungen auf Züchter:innen und Landwirt:innen zu beobachten.
Wer gentechnikfrei oder biologisch wirtschaften möchte, sollte die Umsetzung der neuen Regeln bis 2028 deshalb genau verfolgen. Entscheidend wird sein, wie Kennzeichnung, Register, Saatguthandel und Maßnahmen zur Trennung unterschiedlicher Produktionssysteme praktisch ausgestaltet werden.
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