Natürliche Aromastoffe müssen laut Aromenverordnung aus natürlich vorkommenden Rohstoffen gewonnen werden und sind laut EU-Öko-Verordnung in Lebensmitteln erlaubt. Den Begriff „natürlich“ hat der Gesetzgeber für Aromastoffe jedoch sehr weit gefasst: Den Zusatz „natürlich“ dürfen auch Aromastoffe tragen, die größtenteils aus anderen aus der Natur gewonnenen Stoffen als dem namensgebenden Rohstoff stammen. Nur wenn beispielsweise „natürliches Erdbeeraroma“ in der Zutatenliste steht, stammt der Geschmack zu mindestens 95 Prozent aus der Erdbeere.
ECHT BIO-Aktionsprodukte, wie zum Beispiel Fruchtjoghurts, verzichten auf den Einsatz bestimmter „natürlicher“ Aromastoffe. Für die Aromatisierung dieser Lebensmittel setzen die Bio-Hersteller auf Produkte, die tatsächlich natürlich sind, wie bei Öko-Aromaextrakten.