Artgerechte Tierhaltung, Verzicht auf Gentechnik und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel – all das wird von Bio-Produkten erwartet. Doch damit ist noch lange nicht Schluss: Ökologisch orientiertes Handeln fängt bei schonender, werterhaltender Verarbeitung und so unsichtbaren Details wie Aromastoffen und anderen Zusatzstoffen wie z. B. Carrageen an.
Carrageen ist ein Rotalgenextrakt, der als Geliermittel oder Verdickungsmittel eingesetzt wird. Man findet ihn in Puddings, Speiseeis, fertigen Salatsoßen oder Suppen und er ist als Lebensmittelzusatzstoff E 407-Carrageen gekennzeichnet. Ob er gesundheitlich bedenklich ist, wird von der Wissenschaft kontrovers diskutiert, aber als Bio-Zusatzstoff ist Carrageen gesetzlich erlaubt. Wir haben entschieden, dass Produkte mit Carrageenen nicht bei [ECHT BIO.] platziert werden. Die Hersteller haben darauf auch in den letzten Jahren reagiert und bei diversen Milchalternativen ist Carrageen inzwischen aus den Rezepturen verschwunden.
Ähnlich verhält es sich bei den Aromastoffen: Natürliche Aromastoffe müssen laut Aromenverordnung aus natürlich vorkommenden Rohstoffen gewonnen werden und sind laut EU-Öko-Verordnung in Lebensmitteln erlaubt. Den Begriff „natürlich“ hat der Gesetzgeber für Aromastoffe jedoch sehr weit gefasst. Diesen Zusatz dürfen auch Aromastoffe tragen, die größtenteils aus anderen aus der Natur gewonnenen Stoffen als dem namensgebenden Rohstoff stammen. Nur wenn beispielsweise „natürliches Erdbeeraroma“ in der Zutatenliste steht, stammt der Geschmack zu mindestens 95 Prozent aus der Erdbeere. [ECHT BIO.] Aktionsprodukte wie der Söbbeke-Vanillepudding verzichten auf den Einsatz bestimmter „natürlicher“ Aromastoffe und verwenden reinen Bourbonvanille-Extrakt. Für die Aromatisierung setzen die Hersteller auf Produkte, die tatsächlich natürlich sind.
Darauf achten wir bei den [ECHT BIO.] Produkten:
- schonende, werterhaltende Verarbeitung
- Verzicht auf Carrageen als Verdickungsmittel
- ohne Aromenzusätze