
Neue Gentechnik: Was bedeutet die neue EU-Regelung für Bio?
Mit neuen genomischen Techniken wie CRISPR/Cas lässt sich das Erbgut von Pflanzen gezielt verändern. Über den Umgang mit diesen Verfahren wurde in der Europäischen Union jahrelang intensiv diskutiert.
2026 hat die EU nun neue Regeln beschlossen. Sie unterscheiden künftig zwei Kategorien von NGT-Pflanzen.
Kategorie-1-NGT-Pflanzen müssen zunächst ein behördliches Verifizierungsverfahren durchlaufen. Erfüllen sie die gesetzlichen Kriterien, werden sie anschließend weitgehend wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt. Lebensmittel daraus müssen dann nicht nach den speziellen GVO-Vorschriften gekennzeichnet werden.
Saatgut und anderes Pflanzenvermehrungsmaterial dieser Kategorie muss jedoch als „NGT-1“ gekennzeichnet werden. Außerdem werden entsprechende Pflanzen in öffentlichen Datenbanken und Sortenkatalogen erfasst.
Kategorie-2-NGT-Pflanzen bleiben dagegen grundsätzlich dem Gentechnikrecht unterstellt. Für sie gelten weiterhin besondere Anforderungen an Risikobewertung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.
Für den ökologischen Landbau bleibt die Regel eindeutig: Pflanzen der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht in der Bio-Produktion eingesetzt werden.
Kritiker:innen der neuen Regelung, darunter die Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit, sehen dennoch Herausforderungen für gentechnikfreie Lieferketten und fordern weitergehende Regelungen zu Risikoprüfung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
In Ihrem [ECHT BIO.] Laden finden Sie ein konsequent bio-zertifiziertes Sortiment nach den geltenden Vorgaben des EU-Bio-Rechts. NGT-Pflanzen dürfen in der ökologischen Produktion nicht eingesetzt werden.